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Schülerbeförderung

Informationen zur Erstattung von Aufwendungen für den Schulweg zum Besuch der staatlichen Schulen in Jena

Ab Schuljahr 2015/2016 erhalten Schüler gesetzliche Schülerbeförderungsleistungen nach Bestimmungen des §4 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen.

Anspruch auf Beförderung bzw. Erstattung besteht unter folgender Voraussetzung: Die kürzeste Fußwegentfernung zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule, die den angestrebten Schulabschluss anbietet, beträgt mindestens 3 km ab Klasse 5 bzw. 2 km Klasse 1 bis 4.

Bei Ablehnungen der Aufnahme in der nächstgelegenen Schule ist dem Antrag der Ablehnungsbescheid der Schule beizufügen. Zuweisungen durch das Staatliche Schulamt in eine bestimmte Schule sind ebenfalls schriftlich nachzuweisen.

Ab Klassenstufe 11 werden die Eltern bzw. volljährigen Schüler gemäß Satzung der Stadt Jena vom 10.04.2000 mit maximal 50% des aktuellen Tarifes der Schüler-Abo-Monatskarte an den Aufwendungen für den Schulweg beteiligt.

Der Stadtrat der Stadt Jena beschloss im Dezember 2014, dass die freiwilligen Schülerbeförderungsleistungen (Besuch einer Wahlschule) zum Schuljahr 2015/2016 nur Schülern mit Jenabonus bis einschließlich Klassenstufe 4 bei einem Schulweg von mindestens zwei Kilometern, ab Klassenstufe 5 bei einem Schulweg von mindestens drei Kilometern gewährt werden. Die Sondertarife für Inhaber des JENABONUS betragen 75% des jeweils gültigen VMT-Tarif.

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.jena.de - Schulamt

Die Anträge sind bis zum 31. Oktober jeden Jahres im Sekretariat der zukünftigen Schule abzugeben.

Schüler aus den angrenzenden Landkreisen wenden sich bitte an ihr zuständiges Landratsamt.