Liebe Schüler*innen, Eltern und Pädagog*innen,
die Frage, die sich nach der einleitenden Aussage von Helmar Nahr (*1931 ), dt. Mathematiker u. Wirtschaftswissenschaftler, für uns stellt ist: Was kann momentan warten? Unser aller Gefühl so kurz vor dem Schuljahresende ist, dass nichts unwichtig ist und Vieles nicht aufgeschoben werden kann. Außerdem sind die neuen Erfahrungen des Lernens in der langen Zeit der Schulschließung noch sehr präsent und wertvoll.
Prioritäten entstehen für uns durch klares Denken, konstruktive Diskussionen und Verständigung. Das braucht Zeit und einen weiten Horizont. Nehmen wir das nächste Schuljahr als zusätzliche Zeit an, wird der Druck etwas geringer, alles sofort zu schaffen. Es wird sich herauskristallisieren, welche Aufgaben und Ideen wir in unserer Schule und auch in unserer Gesellschaft jetzt und in den nächsten Monaten angehen müssen. Wir werden parallel Prozesse von Neuem und Altem erleben, wir werden mit weniger Ressourcen Besseres leisten. Dabei werden Widersprüche entstehen. Wir erleben sie jetzt schon.
Das Virus ist nicht verschwunden und ist für viele weiterhin ein bedeutsames Risiko, doch unser Sozialleben, Kunst und Kultur müssen für uns alle wieder in den Alltag treten. Unsere Wirtschaft, die Grundlage unseres Wohlstandes, muss wieder erstarken.
Der Mindestabstand soll weiter eingehalten werden, doch die Schule als Lernort muss auch wieder funktionieren. Gut, dass das bisher gelungen ist.
Wir freuen uns alle, dass die Grundschüler*innen wieder gemeinsam die Welt spielend und lernend entdecken, auch wenn es wieder ein bisschen Gewöhnung braucht, um sich dem Alltag zu stellen. Diese Ausnahme ist möglich, da unsere „Kleinen" immer in festen Bezugsgruppen unterrichtet werden.
Noch mehr ist in diesen letzten fünf Tagen passiert: Die Arbeiten in unserem Bauteil C (Pflege- und Therapiebereich) werden voraussichtlich in den ersten drei Ferienwochen abgeschlossen sein, so dass die Kastanienschule endlich die angedachten Räume nutzen kann.
Außerdem wird die Lehrküche gerade von Frau Schädlich bezogen, über deren Rückkehr wohl alle begeistert sind. Willkommen zurück!
Als einen weiteren Meilenstein sehen wir außerdem die gerade stattfindende Einführung eines "digitalen Notenheftes" für die Lehrer* innen, das viele bürokratische und organisatorische Probleme lösen wird. Auch wenn es durch momentane "doppelte Buchführung" Mehraufwand bedeutet, wird es mittelfristig die Arbeit aller erleichtern.
Die Realschüler*innen bestritten während dieser Zeit ihre schriftlichen Prüfungen in Mathematik und Deutsch oder Englisch. Von "außen" wirkten alle sehr fokussiert, konzentriert und trotzdem gelassen. Daran sollten wir uns vielleicht alle ein Beispiel für unsere künftigen "Prüfungen" nehmen.
Es gilt ab 12.6. eine neue Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb.
In dieser Verordnung (vollständig beiliegend) sind für Pädagog*innen, Eltern und Sorgeberechtigte folgende Punkte klarer bzw. neu geregelt. Ich informiere hiermit an dieser Stelle darüber und bitte um entsprechende Beachtung:
§2 Betretungsverbot
(1) Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen, wie Husten, Fieber und Halsschmerzen, dürfen die Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht betreten. Personen mit Vorerkrankungen, deren Krankheitssymptome denen einer SARS-CoV-2-Infektion ähneln, müssen durch geeignete Nachweise, insbesondere durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, die Unbedenklichkeit dieser Symptome belegen. Die Entscheidung über das Betretungsverbot trifft die Leitung der Einrichtung nach § 1 Abs. 1 Satz 1.
(2) Schüler oder in einer Kindertageseinrichtung betreute Kinder, die Symptome nach Absatz 1 Satz 1 während der Unterrichts- oder Betreuungszeit zeigen, sind wie ihre Geschwisterkinder in der Einrichtung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 zu isolieren; die Abholung durch berechtigte Personen ist unverzüglich zu veranlassen.
§4 Melde- und Dokumentationspflichten
(1) Personen, die in einer Einrichtung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 beschäftigt sind, und die dort beschulten volljährigen Schüler sind verpflichtet, diese Einrichtung unverzüglich zu informieren, wenn sie mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert sind oder direkten Kontakt zu einer nachweislich mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Personen hatten. Personensorgeberechtigte, deren minderjährige Kinder in einer Einrichtung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 beschult oder betreut werden, sind verpflichtet, die Leitung der Einrichtung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 unverzüglich zu informieren, wenn ihre Kinder mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert sind oder direkten Kontakt zu einer nachweislich mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Personen hatten.
(2) Sofern die Leitung einer Einrichtung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Kenntnis über einen Verdachtsfall einer SARS-CoV-2-Infektion in der von ihr geleiteten Einrichtung hat, ist sie verpflichtet, dies dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden und entsprechende Angaben weiterzugeben. Personensorgeberechtigte und volljährige Schüler sind über die Weitergabe der Daten zu informieren.
Da der seit mindestens 10 Jahren erste Gedichtvergleich in den Realschulprüfungen den Mond als Thema hatte, halten wir uns zum Ende an die wunderschöne irdische BLF-Aufgabe für Klasse 10 am Gymnasium zur Interpretation des Einzelgedichtes "Werte" von Eva Strittmatter.
Es schließt mit den Versen:
"Und das Leben kommt dem zu teuer, Der es zu billig auffaßt."
Natürlich bleibt die Interpretation Ihnen und euch überlassen.
Axel Weyrauch, Paul Jonetz-Mentzel und Lea-Charline Laqua