Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
gestern hat das Land Thüringen eine neue Allgemeinverfügung beschlossen und in diesem Zusammenhang am Freitag und gestern noch einmal die Festlegungen für den Schulbetrieb verschärft. Die Dokumente hängen an.
Dies erfolgte uns gegenüber ohne Ankündigung in den Dokumenten von Donnerstagmittag und es konnten folglich auch in unserem Elternanschreiben von Freitag nicht berücksichtigt werden. Dies führt zu vielen Änderungen in kurzer Zeit und zu mehreren Mails. Ich werde das gegenüber dem TMBJS ansprechen. So wird uns die Arbeit schwer gemacht. Ich bitte deshalb um Verständnis für unsere Kommunikation in dieser Form.
Nun zu den neuen Regeln:
Die hier gewählten Formulierungen ergeben sich aus der Analyse aller Verordnungen und enthalten bereits erste Festlegungen für unsere Schule.
Bildung von festen Gruppen und versetzten Pausenzeiten
Durch unsere langfristigen Überlegungen und Planungen in Abstimmung mit den Elternsprechern haben wir hier im Gegensatz zu vielen Schulen kurzfristig keinen Handlungsbedarf. Alle Planungen für den Tagesablauf und den Stundenplan bleiben bestehen. Es ist die Aufgaben von allen, auf die Trennung der Gruppen GS/5+6/7+8/9+10+10g zu achten und die Einhaltung der Wege zu kontrollieren (Aufsicht + jede/r Pädagog*in).
Diese Vorgabe zwingt uns, den Start des IB für Klasse 5/6 frühestens auf den 1.12. zu verschieben und alle AGs abzusagen. Dies ist bereits am Wochenende gegenüber den externen Partnern erfolgt. Auch die Fortführung des Fliesen-Projekts ist aktuell im November nicht möglich.
Ende November werden wir die Lage prüfen und entscheiden, ab wann ein Start möglich ist. Dieser kann auf Grund der abgeschlossenen Planung kurzfristig erfolgen.
Betretungsverbot für schulfremde Personen und Eltern
Ausgenommen davon sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltung und der Schulämter, Reinigungspersonal von externen Anbietern und Handwerkern oder ähnliche. Das Betreten dieser Personen ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. Beim Betreten des Schulgebäudes herrscht für diesen Personenkreis eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht; alle Veranstaltungen in Schule (wie z.B. Elternabende) sind abzusagen; Schulinterne Beratungen, inklusive Dienstberatungen sowie schulaufsichtliche Aufgaben können weiterhin unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden.
Damit können LEG und Elterngespräche nur online oder außerhalb der Schule (an einem anderen geeigneten Ort [max. 10 Personen aus zwei Haushalten] stattfinden. Elternabende und Elterninfoabende können nur online stattfinden.
Lernen am anderen Ort (z.B. Klassenfahrten, Wandertage, Schülerpraktika an allgemeinbildenden Schulen, Berufsorientierung außerhalb des Schulgebäudes) sind umgehend abzusagen.
Folglich wird die Berufsfelderkundung Klasse 7 vom 16.–20.11. nicht stattfinden und wird abgesagt.
Für Praxis- und Projekttage und Projekte gilt: Werden diese auch außerhalb der Schule (in der Natur und im Freien) nur von Lehrkräften unserer Schule geleitet, können diese stattfinden. In der Allgemeinverfügung steht, dass Tierparks und botanische Gärten im Außenbereich offen bleiben. Bibliotheken, Musik- und Kunstschulen bleiben offen und Museen dürfen entgeltfreie Bildungsangebote unterbreiten.
Wir prüfen deshalb, welche PPT außerhalb der Schule möglich sind bzw. beraten, wie wir eine gute Qualität dieser auch unter den aktuellen Bedingungen sichern können. Für Hinweise aus der Elternschaft sind wir dankbar. Bitte in Vorbereitung auf die Elternsprecher*innenberatung in der kommenden Woche über die Elternsprecher*innen sammeln.
Für Sie als Eltern hier zur Kenntnis die Hinweise und Regeln für die Schulzeit ab November
Am 2.11. werden alle Schüler*innen zu Gefahren und Verhalten in den kalten, dunklen Jahreszeiten belehrt
- Beleuchtung am Fahrzeug (auch Roller) + möglichst an der Kleidung
- Umsicht auf dem Schulweg
- Gefahr von vereisten oder nassen, rutschigen FlächenRegel für den Hof: Es wurde von den Hausmeistern in den Herbstferien ein gut sichtbarer Ständer mit einem roten Kreis gebaut. Täglich prüfen die Hausmeister ab 2.11. die Beläge auf dem Hof und entscheiden jeden Morgen, ob die Spielgeräte auf dem Hof wegen Unfallgefahr gesperrt sind. Steht auf dem Hof der Ständer mit dem roten Kreis sind alle Spielflächen auf diesem Hof gesperrt. Folglich ist die Aufsicht für die Kontrolle und Umsetzung verantwortlich. Besonders auf das Trampolin achten – hier ist die Gefahr am größten.
- Keine Schneebälle auf dem Schulgelände (Ausnahme: Ein/e Pädagog*in übernimmt die Verantwortung und Aufsicht für seiner Klasse/ Gruppe für Zielwerfen auf Gegenstände oder nach klaren Regeln, die Verletzungen ausschließen.)
- Kein Betreten von vereisten Gewässern
Und trotzdem wünsche ich uns allen morgen einen guten Start!
Mit besten Grüßen
Axel Weyrauch
Schulleiter